Home   Schutzvertrag  
   
 

Bevor Sie den Neuzugang endgültig bei sich oder im Kreise Ihrer Familie begrüßen dürfen, müssen Sie noch unseren Schutzvertrag eigenhändig unterschreiben. Dieser dient dem Schutz des Tieres und verbietet beispielsweise eine Weitervermittlung. Dadurch wird der Tierhandel eingeschränkt.

Außerdem wird gemäß unseres Vertrags bei jungen unkastrierten Tieren der neue Besitzer zur späteren Kastration auf seine eigenen Kosten verpflichtet. Dadurch werden die Tierzucht und die unkontrollierte Vermehrung eingeschränkt. Auch alle anderen Klauseln des Vertrags dienen vorrangig dem Tierschutz!

Der Vertrag sieht auch die Entrichtung einer Schutzgebühr vor. Damit finanzieren wir Schutzimpfungen, Kastrationen, Operationen, Mikrochips, Futter, Katzenstreu, Tierspielzeug und natürlich den Tierschutz vor Ort. Je nachdem, welchen Aufwand wir mit dem einzelnen Tier hatten, kann die Höhe der Schutzgebühr auch unterschiedlich ausfallen. Es soll möglichst immer noch etwas für die Bekämpfung der Tierprobleme in aller Welt übrig bleiben, was aber nur leider selten der Fall ist. Verdienen können und wollen wir nichts an den Tieren - alle Vereinsmitglieder verdienen ihr Geld mit anderen Tätigkeiten!

Der Schutzvertrag ist leider noch aus anderen formaljuristischen Gründen wichtig, die wir auf der Seite mit unserem Impressum beschreiben. Dort finden Sie unter dem Punkt "Datenschutz" auch unsere Datenschutzerklärung, die Ihnen auch mit dem Schutzvertrag ausgehändigt wird und mitgeltende Unterlage dessen ist. Damit berechtigen Sie uns beispielsweise zur Registrierung des Tieres bei dem Tasso-Register in Ihrem Namen.

 
 
  << Kontaktaufnahme       "Lieferung" >>